Aufforderung zur Hundeanmeldung!
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
leider muss immer wieder festgestellt werden, dass einige Hunde nicht zur Hundesteuer angemeldet sind. Bitte beachten Sie, dass nach der Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Neuburg a.Inn jeder über 4 Monate alter Hund unverzüglich in der Gemeindeverwaltung zur Hundesteuer anzumelden ist.
Mit dieser Aufforderung soll Ihnen die Möglichkeit gegeben werden, Ihren eventuell noch nicht angemeldeten Hund nun steuerpflichtig anzumelden.
Die Anmeldung kann auch telefonisch (08502/9008-19, Fr. Antesberger) oder per E-Mail (nadine.antesberger@neuburg-am-inn.de) erfolgen. Auf unserer Homepage finden Sie unter „Aktuelles“ auch ein vorgefertigtes Formular, welches Sie ausfüllen und uns per E-Mail oder per Post zuschicken können.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung gegen diese Anmeldeverpflichtung mit Geldbuße geahndet werden kann.
- Dateien:
Aufforderung_zur_Hundeanmeldung_2020.pdf102 K