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Wahlteilnahme von Auslandsdeutschen-Informationen zur Antragstellung

Wahlteilnahme von Auslandsdeutschen - Informationen zur Antragstellung, hier: z.T. geänderte Verfahrensweise einer elektronischen Antragstellung“

 

https://bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025/informationen-waehler/deutsche-im-ausland.html

 

Weitere Infos:

Hier finden Sie Informationen zu aktuellen und vergangenen Wahlen.

Wahlen | Landkreis Passau (landkreis-passau.de)

 

Information des Landratsamtes Passau vom 13.03.2024:

Bei der Landtagswahl 2023 ist es zu mehreren Beschwerden wegen Fehlens eines Impressums auf Wahlplakaten gekommen. Jedes einzelne Wahlplakat muss ein Impressum mit Name und Anschrift des Verfassers/Herausgebers enthalten; der alleinige Verweis auf eine Homepage oder Mailadresse genügt nicht! Zwei Plakate, die z.B. auf einer Straßenlaterne mit Rücken zueinander angebracht sind, sind zwei einzelne Druckwerke mit Impressumspflicht für jedes einzelne der beiden Plakate. Noch dazu waren bei der Landtagswahl oft reine Partei-Plakate (beauftragt vom Kreisverband/Parteizentrale) im Verbund mit „Kopfplakaten“, beauftragt vom den Bewerbern selbst,  angebracht. Die unterschiedliche Verantwortlichkeit für den Inhalt muss sich im jeweiligen Impressum der einzelnen Druckwerke widerspiegeln.

 

Das Bayerische Staatsministerium des Innern hat mit Nachricht vom 11.03.2024 klargestellt:

“(…) für Wahlplakate besteht eine Impressumspflicht, da es sich um Druckwerke nach Art. 7 des Bayerischen Pressegesetz (BayPrG) handelt und keiner der Ausnahmetatbestände nach Art. 7 Abs. 2 oder 3 vorliegt.“

 

Für Wahlwerbe-Flyer und Broschüren gilt die Impressumspflicht ebenfalls.

 

De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.