Information an alle Grundstückseigentümer in Bezug auf die neue Grundsteuerreform ab 01.01.2025
Neue Hebesätze der Gemeinde Neuburg a.Inn ab 01.01.2025 liegen bei 390 Prozentpunkten für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Flächen), sowie 220 Prozentpunkte für die Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Grundstücke).
Aufgrund der neuen Grundsteuerreform, die ab 01.01.2025 ihre Wirksamkeit erlangt, werden alle bisher festgesetzten Grundsteuerbescheide zum 31.12.2024 unwirksam und verlieren ihre Gültigkeit. Soweit von Ihnen innerhalb der letzten zwei Jahre ordnungsgemäße Grundsteuererklärungen an das Finanzamt übermittelt wurden, haben Sie bereits Messbescheide vom zuständigen Finanzamt mit den neuen Messbeträgen erhalten. Diese Beträge sind unsere Grundlage zur Berechnung der neuen Grundsteuer ab 2025.
In der Gemeinderatsitzung vom 18.11.2024 wurde über die neuen Hebesätze für die Grundsteuer A und B beraten und abgestimmt. Bisher lag der Hebesatz sowohl für die Grundsteuer A, als auch für die Grundsteuer B bei 350 Prozentpunkten. Der Gemeinderat hat nun die neuen Hebesätze beschlossen. Diese lauten für die:
Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe) : 390 Prozentpunkte.
Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Grundstücke) : 220 Prozentpunkte.
Die Gemeinde Neuburg a.Inn verrechnet die Messbeträge, die elektronisch vom Finanzamt übermittelt wurden, mit dem neuen gemeindlichen Hebesatz. Das Ergebnis stellt die jährlich zu zahlende Grundsteuer für Ihr Grundstück dar. Bitte beachten Sie dabei, dass die Gemeinde Neuburg a.Inn nicht für die Festlegung des Messbetrages zuständig ist. Diese Berechnungen wurden vorab vom Finanzamt durchgeführt. Die Verwaltung ist nicht befugt, diese Werte zu korrigieren, oder anzupassen. Bei Unklarheiten über die allgemeine Berechnung der neuen Messbeträge bitten wir Sie, Kontakt mit dem zuständigen Finanzamt aufzunehmen.
Die neuen Grundsteuerbescheide sind auf den 02.01.2025 datiert. Dies bedeutet, dass allen Grundstückseigentümern, bei denen korrekte Datensätze vorliegen, vermutlich in der ersten Januarhälfte die neuen Bescheide zugestellt werden. Falls Sie der Gemeinde Neuburg a.Inn zur Abbuchung der Grundsteuer bereits ein SEPA-Mandat erteilt haben, werden die fälligen Zahlungen auch weiterhin automatisch zu den Rechenterminen eingezogen. Aktuell sind ca. 87 % aller Datensätze der Gemeinde Neuburg a.Inn vom Finanzamt bei uns eingegangen und korrekt verarbeitet. Sollten Sie vorerst keinen neuen Bescheid von der Gemeinde Neuburg a.Inn erhalten, bedeutet dies, dass Ihre Daten noch nicht, bzw. nicht vollständig oder fehlerhaft übermittelt wurden. In diesem Fall ist eine Klärung, bzw. Nachbearbeitung erforderlich. Hierzu steht die Gemeinde Neuburg a.Inn im Austausch mit dem Finanzamt Passau. Hierbei bitten wir Sie um etwas Geduld, aufgrund der hohen Zahl an zu bearbeitenden Fällen kann es hierbei zu Verzögerungen kommen. Sollten Sie nach einigen Monaten nach wie vor keinen Grundsteuerbescheid von der Gemeinde erhalten haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
Bitte beachten Sie, dass gegen den Messbetrag und die dazugehörige Berechnung nur ein Einspruch beim zuständigen Finanzamt eingelegt werden kann. Der Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde Neuburg a.Inn ist beispielsweise bei formellen Fehlern, bzw. bei falscher Berechnung der jährlichen Grundsteuer (Messbetrag x Hebesatz) statthaft.
Bei dringenden Fragen wenden Sie sich bitte an den zuständigen Sachbearbeiter Marco Heger unter 08502/9008-14 oder per Email: marco.heger@neuburg-am-inn.de.