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Wahlen

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu Wahlterminen, Fristen, Unterlagen und Bekanntmachungen.

Wahlen am Sonntag, den 08. März 2026

Bekanntmachung über die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen

Bekanntmachung über die Eintragungsmöglichkeiten in Unterstützungslisten

Medienpaket für die Kommunalwahlen am 08. März 2026 vom KIM

Weitere Informationen

Link zum Landkreis: 

Wahlen | Landkreis Passau (landkreis-passau.de)

Weiteres:

Information des Landratsamtes Passau vom 13.03.2024:

Bei der Landtagswahl 2023 ist es zu mehreren Beschwerden wegen Fehlens eines Impressums auf Wahlplakaten gekommen. Jedes einzelne Wahlplakat muss ein Impressum mit Name und Anschrift des Verfassers/Herausgebers enthalten; der alleinige Verweis auf eine Homepage oder Mailadresse genügt nicht! Zwei Plakate, die z.B. auf einer Straßenlaterne mit Rücken zueinander angebracht sind, sind zwei einzelne Druckwerke mit Impressumspflicht für jedes einzelne der beiden Plakate. Noch dazu waren bei der Landtagswahl oft reine Partei-Plakate (beauftragt vom Kreisverband/Parteizentrale) im Verbund mit „Kopfplakaten“, beauftragt vom den Bewerbern selbst, angebracht. Die unterschiedliche Verantwortlichkeit für den Inhalt muss sich im jeweiligen Impressum der einzelnen Druckwerke widerspiegeln.

 

Das Bayerische Staatsministerium des Innern hat mit Nachricht vom 11.03.2024 klargestellt:

“(…) für Wahlplakate besteht eine Impressumspflicht, da es sich um Druckwerke nach Art. 7 des Bayerischen Pressegesetz (BayPrG) handelt und keiner der Ausnahmetatbestände nach Art. 7 Abs. 2 oder 3 vorliegt.“

 

Für Wahlwerbe-Flyer und Broschüren gilt die Impressumspflicht ebenfalls.