Gewässerrandstreifen - Kartierung Passau beginnt

Durch das Volksbegehren „Rettet die Bienen“ wurde im Jahr 2019 eine gesetzliche Pflicht zur Einhaltung von Gewässerrandstreifen in Bayern eingeführt.
Ab Frühjahr 2025 starten die Kartierungsarbeiten für die Stadt Passau und den Landkreis Passau. Mitarbeiter des Wasserwirtschaftsamts Deggendorf werden deshalb die Gewässer III. Ordnung und Gräben begehen. Für die Begehungen der Gewässer ist es erforderlich, land- oder forstwirtschaftlich genutzte private und öffentliche Wege und Grundstücke zu betreten und/oder zu befahren. In aller Re-gel werden die Begehungen zu Fuß durchgeführt. Die Berechtigung zur Durchfüh-rung der Begehungen ergibt sich aus § 101 Abs. 1 WHG.