Untersagung der Entnahme von Wasser aus dem öffentlichen Versorgungsnetz sowie von Grundwasser aufgrund erheblicher Niedrigwassersituation im Landkreis Passau

Mit Datum vom 13.08.2026 erlässt das Landratsamt Passau eine Allgemeinverfügung, wonach die Entnahme von Wasser aus dem öffentlichen Versorgungsnetz sowie von Grundwasser aufgrund erheblicher Niedrigwassersituation zu folgenden Zwecken zunächst befristet bis 15.09.2026 untersagt ist:
a) Befüllung und Betrieb von privaten Pools und sonstigen Badebecken, privaten Springbrunnen, Wasserspielanlagen und Wasserbehältern,
b) Bewässern, Gießen und Beregnen von Gehölzen, Hecken, Stauden u. ä. in privaten Haus-, Klein- und Schrebergärten (nicht betroffen sind Friedhöfe),
c) Bewässern von Beeten in privaten Haus-, Klein- und Schrebergärten in der Zeit von 9:00 Uhr bis 19:00 Uhr,
d) Bewässern, Gießen und Beregnen von Rasenflächen und sonstigen Grünflächen, auch Golf- und Sportplätzen,
e) Waschen von Fahrzeugen außerhalb gewerblicher Waschanlagen, soweit dies nicht aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erforderlich ist (z.B. bei Einsatzfahrzeugen),
f) Befeuchten von Baustraßen und Baustellen zur Verminderung der Staubentwicklung, soweit dies nicht behördlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist,
g) Abspritzen oder Bewässern von Terrassen, Wänden, Dächern, Straßen, Hof- und Wegflächen und nicht gewerblich genutzten technischen Anlagen durch Privatpersonen.
Die vollständige Allgemeinverfügung kann im Amtsblatt des Landkreises Passau unter folgendem Link abgerufen werden: https://www.landkreis-passau.de/media/16378/amtsblatt-nr-2026-24-sonderveroeffentlichung.pdf